Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss des
Regierungspräsidiums Stuttgart zum Neubau der B14 Winnenden-Backnang, 2.
Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang vom 24. November 2005 zusammengestellt, aus
denen sich Pflichten für die Stadt Backnang ergeben.
Zusätzliche Lärmschutzwälle
Seite 132.
Backnang kann zu weiteren Verbesserungen bei der Lärmbelastung beitragen,
wenn Grundflächen zur Errichtung von zusätzlichen Lärmschutzwällen durch die
Stadt bereitgestellt werden.
Dazu zwei weitere Textstellen im Planfeststellungsbeschluss.
Seite 159.
Seite 159.
Verkehrslenkung,
Verkehrsberuhigung
Der Planfeststellungsbeschluss unterstellt in seinen Verkehrszahlen, dass
seitens der Stadt Backnang Masnahmen wie hier dargestellt ergriffen werden.
Geschieht dies nicht, dann wird die Ortsdurchfahrt Heiningen/Waldrems auch
nicht entlastet.
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Hier gilt es seitens Backnang bereits
vor dem Bau der vierspurigen B14 entsprechende Masnahmen zu
ergreifen, um den Verkehr des Weissacher Tales über die Spritnase und nicht
durch die Ortsteile Heiningen-Waldrems an die B14 anzubinden.
Das ist nur möglich, wenn diese Anbindung deutliche
Vorteile gegenüber der Ortsdurchfahrt erhält. Mit der aktuellen Situation und
der bisher eingeleiteten Planung ist das nicht gewährleistet
.