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Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Neubau der B14 Winnenden-Backnang, 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang vom 24. November 2005 zusammengestellt, aus denen sich Pflichten für die Stadt Backnang ergeben.
 
 
Zusätzliche Lärmschutzwälle
 
Seite 132.
 
Backnang kann zu weiteren Verbesserungen bei der Lärmbelastung beitragen, wenn Grundflächen zur Errichtung von zusätzlichen Lärmschutzwällen durch die Stadt bereitgestellt werden.
 
Dazu zwei weitere Textstellen im Planfeststellungsbeschluss.
 
Seite 159.
 
Seite 159.
 
 
Verkehrslenkung, Verkehrsberuhigung
 
Der Planfeststellungsbeschluss unterstellt in seinen Verkehrszahlen, dass seitens der Stadt Backnang Masnahmen wie hier dargestellt ergriffen werden. Geschieht dies nicht, dann wird die Ortsdurchfahrt Heiningen/Waldrems auch nicht entlastet.
 
Seiten 170 / 171.
 
Seite 171.
 
Hier gilt es seitens Backnang bereits vor dem Bau der vierspurigen B14 entsprechende Masnahmen zu ergreifen, um den Verkehr des Weissacher Tales über die Spritnase und nicht durch die Ortsteile Heiningen-Waldrems an die B14 anzubinden.
Das ist nur möglich, wenn diese Anbindung deutliche Vorteile gegenüber der Ortsdurchfahrt erhält. Mit der aktuellen Situation und der bisher eingeleiteten Planung ist das nicht gewährleistet .