Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus dem
Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Neubau der B14
Winnenden-Backnang, 2. Bauabschnitt Nellmersbach-Backnang vom 24. November 2005
zusammengestellt.
Separat zusammengestellt haben wir die Punkte, bei denen die Stadt Backnang
Masnahmen ergreifen muss, um die im Planfeststellungsbeschluss genannten Ziele
erreichen zu können, siehe hier:
Backnanger
Pflichten.
Das Werk hat insgesamt 182 Seiten und geht sehr detailliert auf das
Bauvorhaben und die zahlreichen Einwendungen ein.
Seite 27. Lärmschutz.
Seite 30. Lärmschutz.
Auf den Seiten 30 und 31 werden zahlreiche Gebäude
aufgeführt, die Schallschutzfenster erhalten, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte einhalten
zu können.
Seite 34. Entwurfsgeschwindigkeit.
Seite 34. Einwendungen zurückgewiesen.
Insbesondere die zahlreichen Einwendungen der BIB 14 führten aber dazu,
dass der Planfeststellungsbeschluss mehrfach nachgearbeitet wurde und gegenüber
früheren Planungen deutliche Verbesserungen im Lärmschutz beinhaltet.
Seite 40. Schutzgut Mensch.
Das liest sich toll. Bei diesen Aussagen muss aber beachtet werden, dass
es um rein rechtliche Bewertungen geht. "Gebührend" heist, dass es aus Sicht des
Erstellers rechtlich nicht mehr anfechtbar ist.
Mehr Verkehr erzeugt mehr Lärm und mehr Schadstoffe. Lärm kann teilweise
durch Schallschutzmasnahmen bis hin zu Schallschutzfenstern an Gebäuden
gemindert werden. Die Schadstoffe lassen sich nicht mindern, bestenfalls anders
verteilen.
Seite 42. Murrtalbrücke zuerst.
Seite 46. Ausbau L1115 ist berücksichtigt.
Seite 52.
In Waldrems werden wir eine 6-spurige Strase haben!!!
Die Lärmwerte werden unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Das
ist an einigen Gebäuden nur mit zusätzlichen passiven
Schallschutzmasnahmen erreichbar. Lärm von der verbleibenden alten B14 wird
in diese Berechnungen nicht einbezogen.
Die Einhausung wird keine Abgasfilter besitzen; das ist erst bei Tunnel ab
einer bestimmten Länge vorgeschrieben. Mehr Verkehr bringt auch mehr
Abgase.
Um eine Verbesserung der städtebaulichen Situation zu erkennen, bedarf es
einer sehr speziellen Sicht.
Seite 52. Verkehrsbeziehungen.
Es ist "beabsichtigt"; das heist noch lange nicht,
dass das auch Wirklichkeit wird.
Seite 60. Lockerung des
LKW-Wochenendfahrverbotes.
Seite 60. Höhere Verkehrszahlen 60.000 Kfz/24h.
Seite 65. Analysewerte und Prognosewerte der
Verkehrszahlen.
Seite 134/135. Schadstoffgrenzwerte.
Seite 135. Schadstoffgrenzwerte sind keine
Rechtmäsigkeitsvoraussetzung.